Supplier Code of Conduct

Für die Normfest GmbH (im Folgenden „Normfest GmbH“) ist die Einhaltung des geltenden Rechts selbstverständlich. Werte im Umgang miteinander und mit unseren Geschäftspartnern spielen eine zentrale Rolle. So sind gegenseitiges Vertrauen, Berechenbarkeit, Ehrlichkeit und Geradlinigkeit nach innen und außen Grundprinzipien, die bei der Normfest GmbH fest verankert sind. Auch eine Wirtschaftsweise im Einklang mit Mensch und Umwelt sind Grundsätze, die wir verfolgen und die zu unserem langfristigen Unternehmenserfolg wesentlich beitragen.

Diese Werte sehen wir als wesentlichen Grundstein unserer Lieferantenbeziehung. Der Normfest GmbH Supplier Code of Conduct legt verbindliche Mindestanforderungen fest, die von unseren Lieferanten beachtet und umgesetzt werden müssen.

Der Normfest GmbH Supplier Code of Conduct basiert auf der allgemeinen Erklärung der Menschenrechte und auf den Prinzipien international anerkannter Standards zur verantwortlichen Unternehmensführung. Zu diesen zählen der UN Global Compact, die Kernarbeitsnormen der International Labour Organization (ILO) und die Rio-Erklärung über Umwelt und Entwicklung.

Basis jeden unternehmerischen Handelns ist selbstverständlich die Einhaltung der jeweiligen nationalen gesetzlichen Anforderungen. Unterscheiden sich die Vorschriften der einzelnen Länder, Geschäftsfelder oder Märkte von den Anforderungen des Normfest GmbH Supplier Code of Conduct, so gilt die jeweils strengere Regelung.

MESCHENRECHTE UND ARBEITSSICHERHEIT

Achtung der Menschenwürde

Der Lieferant achtet die allgemeinen Persönlichkeits- und Menschenrechte. Gewalt, Einschüchterung, Mobbing, sexuelle Belästigung und sonstige Übergriffe sind untersagt.

Diskriminierungsverbot

Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie ist zu respektieren und zu schützen. Diskriminierung – also jegliche Benachteiligung, Herabwürdigung und Ungleichbehandlung aufgrund von Geschlecht, Geschlechteridentität, sozialer oder ethnischer Herkunft, Nationalität, Sprache, Hautfarbe, Religion, sexueller Identität, körperlicher oder geistiger Beeinträchtigung, politischer Überzeugung – wird in keiner Weise geduldet.

Ablehnung der Zwangsarbeit, moderner Sklaverei und Menschenhande

Alle Formen von Zwangsarbeit, moderner Sklaverei und Ausbeutung sind verboten. Alle Mitarbeitenden stellen ihre Arbeit oder Dienstleistung freiwillig zur Verfügung. Jegliche Art von Strafandrohungen wie Isolation, Einschränkung der Bewegungsfreiheit, Ausbeutung, körperliche Gewalt, Einschüchterung, ein exzessives Maß an Überstunden, das Einbehalten von Ausweisdokumenten und anderen sensiblen Dokumenten oder das Einbehalten von Löhnen ist verboten.

Verbot von Kinderarbeit

Kinderarbeit sowie jegliche Ausbeutung von Kindern und Jugendlichen wird von der Normfest GmbH nicht toleriert. Als „Kind“ gelten generell alle Personen unter 14 Jahren. Das Mindestalter zur Beschäftigung darf nicht unter dem Alter liegen, in dem die Schulpflicht in dem Land endet, in dem der Lieferant unternehmerisch tätig ist. Altersnachweise der Angestellten müssen vorhanden sein.

Schutz von schutzbedürftigen Mitarbeitenden

Schutzbedürftige Mitarbeitende sind werdende Mütter, körperlich und geistig eingeschränkte Menschen und Jugendliche unter 18 Jahren. Sie sind im besonderen Maße vor Überlastung und Gesundheitsschädigung zu schützen. Für diese Gruppe sind Regelungen zur Begrenzung der Arbeitszeit und Art der Beschäftigung zu treffen.

Recht auf Koalitions- und Versammlungsfreiheit

In Übereinstimmung mit den nationalen gesetzlichen Regelungen ist den Mitarbeitenden das Recht auf Koalitions- und Versammlungsfreiheit zu gewähren.

Angemessene Arbeitsbedingungen

Der Lieferant hat dafür Sorge zu tragen, ein sicheres, menschenwürdiges und nicht gesundheitsschädliches Arbeitsumfeld zu gewährleisten. Dazu gehört, dass den Mitarbeitenden genügend saubere sanitäre Anlagen zur Verfügung stehen, sowie dass der Betrieb und die Büros regelmäßig gereinigt werden, um die Hygiene am Arbeitsplatz zu garantieren.

Unternehmenswohnungen

Sind die Anreisezeiten vom Unternehmensstandort zu den nächsten privaten Unterkünften unverhältnismäßig lang, ist es wünschenswert, dass der Lieferant für Unterbringung der Mitarbeitenden sorgt, die der Mitarbeitende freiwillig in Anspruch nehmen kann. Die Unterbringungen müssen menschenwürdig, sauber und sicher sein.

Sicherheit

Der Lieferant muss die möglichen Betriebsrisiken kennen und Maßnahmen ergreifen, um Unfälle, Notfälle, Brände, etc. zu vermeiden und zu reduzieren.

Sicherheitseinweisung

Mitarbeitenden ist vor Arbeitsaufnahme an Maschinen, Ausrüstung und potenziell gefährlichen Arbeiten sowie für Notfallsituationen und Feuerschutz die notwendige Sicherheitsunterweisung zu geben. Die Unterweisungen werden entsprechend gesetzlicher Anforderungen oder bei Änderungen des Arbeitsplatzes wiederholt. Über die Einweisungen sind Belege zu führen.

Arbeitsschutz

Basierend auf einer Gefährdungsbeurteilung muss festgelegt und kommuniziert werden, in welchem Bereich Arbeitsschutzausrüstung getragen werden muss. Die Arbeitsschutzausrüstung ist den Mitarbeitenden kostenlos, in ausreichender Menge und in funktionsfähigem Zustand durch den Lieferanten zur Verfügung zu stellen.

Die Geräte sowie die Sicherheitseinrichtungen sind regelmäßig zu warten und auf ihr Funktionieren zu prüfen. Die Notausschaltung von Maschinen muss jederzeit funktionsfähig und zugänglich sein.

Substitutionsprüfung

Die Nutzung von gefährlichen Stoffen ist so gering zu halten wie möglich. Gefahrstoffe sind einer Substitutionsprüfung zu unterziehen. Das bedeutet, dass bei gleicher Eignung für den Bearbeitungsprozess der Stoff zu verwenden ist, von dem eine geringere Gefährdung für Mensch und Umwelt ausgeht.

Für jede vorhandene Chemikalie muss ein Sicherheitsdatenblatt existieren. Sicherheitsdatenblätter enthalten Informationen zu Handhabung, Lagerung, Transport, Entsorgung, kritische und wichtige stoffliche Daten, mögliche Gefahren und Erste-Hilfe-Maßnahmen.

Notfallplanung und Brandschutz

Der Lieferant führt in seinem Betrieb Katastrophen- und Brandschutzpläne. Entsprechende Übungen sind regelmäßig durchzuführen und zu dokumentieren.

Im Betrieb müssen Feuermelder sowie ein Evakuierungsalarm vorhanden sein. Genügend Feuerlöscher sind, abhängig von der Art und Risikobehaftung der Arbeit, der Größe der Gebäude und Stockwerke sowie von der Menschenanzahl im Betrieb, für jede Person und jederzeit zugänglich. Es muss genügend Mitarbeitende geben, die für die Nutzung von Brandschutzausrüstung geschult sind.

Notausgänge und Fluchtwege

Die Notausgänge, Fluchtwege und Sammelpunkte sind klar angezeigt und dürfen zu keinem Zeitpunkt blockiert sein. Die Anzahl der Notausgänge und Fluchtwege ist von der Personenanzahl, Raumgröße und Arbeitsplatzverteilung abhängig zu machen und gewährleistet die sichere und zügige Evakuierung aller Mitarbeitenden.

Erste-Hilfe-Ausrüstung

Erste-Hilfe-Ausrüstung ist in angemessener Art und ausreichender Menge für alle Mitarbeitenden, während aller Schichten, in allen Gebäuden und auf jeder Etage offen zugänglich und einsatzbereit vorhanden. Art und Umfang entspricht der Art potenzieller Risiken und der Größe des Unternehmens. Es muss genügend ausgebildete Ersthelfende in jeder Schicht geben, die im Fall eines Unfalls handlungsfähig sind.

Arbeitszeit

Die gesetzlich festgelegte Stundenhöchstzahl wird nicht überschritten. Die wöchentliche Arbeitszeit inklusive Überstunden darf nicht mehr als 60 Stunden betragen. Mitarbeitenden steht mindestens ein arbeitsfreier Tag in einer Siebentagewoche zu. Die Urlaubstage müssen zumindest dem nationalen gesetzlichen Urlaubsanspruch entsprechen. Der Lieferant muss den Mitarbeitenden eine angemessene Pause gewähren, mindestens jedoch nach 6 Stunden eine 30-minütige Pause und ab neun Stunden insgesamt eine 45-minütige Pause, sofern nicht die nationalen Arbeitszeitgesetze eine strengere Regelung vorsehen.

Vergütung

Mitarbeitende bekommen eine angemessene Vergütung, die zumindest den nationalen gesetzlichen Mindestlöhnen entspricht. Bei fehlender gesetzlicher Regelung muss der Lohn zumindest hinreichend sein, um die Lebensgrundlage (Wohnen, Nahrung, Bildung, Technologie) der Arbeitnehmer und ihrer Familien zu sichern. Löhne müssen regelmäßig und in gesetzlichem Zahlungsmittel ausgegeben werden. Es ist verboten, Lohnabzüge als disziplinäre Maßnahme zu nutzen. Nationale sozialversicherungsrechtliche Vorgaben müssen eingehalten werden.

UMWELT

Die gültigen nationalen Gesetze, Bestimmungen und Standards zur Begrenzung und Vermeidung von Umweltbelastungen müssen eingehalten werden.

Besteht im Zusammenhang mit der Geschäftstätigkeit des Lieferanten ein Risiko zu Schadstoffbelastungen in Wasser, Boden und Luft, so sind angemessene Maßnahmen zur Reduktion und Prävention unbedingt umzusetzen.

Emissionen

Emissionen sind von Anlagen des Lieferanten ausgehende Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen, Licht, Wärme oder Strahlen und ähnliche Umwelteinwirkungen, die nach Art, Ausmaß und Dauer geeignet sind, Gefahren, erhebliche Nachteile oder erhebliche Belästigungen für Mensch, Tier, Pflanzen, Boden, Wasser, Atmosphäre sowie Kultur- und sonstige Sachgüter herbeizuführen.

Der Lieferant muss Emissionen, insbesondere von flüchtigen organischen Chemikalien, Aerosolen, Ätzstoffen, Partikeln, Ozonschicht zerstörenden Chemikalien oder durch Verbrennung entstehenden Nebenprodukten aus Betriebsläufen typisieren, überprüfen und einer Behandlung unterziehen, die die Emissionen ungefährlich macht.

Der verursachte Lärm darf die gesetzlichen Bestimmungen nicht überschreiten.

Wassernutzung

Die einwandfreie Qualität und die Verfügbarkeit des Wassers in Gewässern und im Grundwasser ist die Lebensgrundlage von Menschen, Tieren und Pflanzen und darf durch den Lieferanten nicht beeinträchtigt werden. Wasser ist daher für alle Prozesse sparsam zu nutzen. In industriellen Anlagen sollte es Kreislaufsysteme geben, die eine mehrfache Nutzung ermöglichen.

Abwasser

Abwasser ist das durch häuslichen, gewerblichen, landwirtschaftlichen oder sons tigen Gebrauch in seinen Eigenschaften veränderte Wasser.

Der Lieferant hat sicherzustellen, dass das Abwasser aus seinen Betriebsabläufen, Fertigungsprozessen und sanitären Anlagen der erforderlichen Behandlung unterzogen wird, bevor es in das Grundwasser eingeleitet wird. Die Konzentration von Gefahrstoffen im Wasser wie beispielsweise Salze, Schwermetalle und ihren Verbindungen, oxidierbaren Stoffe, Stickstoff, Phosphor und organische Halogenverbindungen und andere Chemikalien, dürfen nur so gering sein, dass das Abwasser keine negativen Auswirkungen auf Menschen und das Ökosystem verursacht.

Existiert keine Infrastruktur für die Wasseraufbereitung am Standort, müssen qualifizierte/geeignete Firmen für den Transport und die Aufbereitung beauftragt werden.

Abfälle

Abfälle sind alle Stoffe oder Gegenstände deren sich ihr Besitzer entledigt, entledigen will oder entledigen muss.

Gefährliche Abfälle (Sonderabfälle) sind dabei Abfälle, die eine Gefahr für die Gesundheit und/oder die Umwelt darstellen und eine oder mehrere der folgenden Eigenschaften besitzen: entzündbar, brandfördernd, explosiv, reizend, ätzend, infektiös, toxisch beim Kontakt oder Freisetzung von toxischen Gasen, reproduktivtoxisch, karzinogen, infektiös, reproduktionstoxisch oder ökotoxisch.

Allgemeiner Umgang

Handhabung, Lagerung, Transport und Entsorgung von Abfällen dürfen keine schädlichen Auswirkungen auf Luft, Boden, Wasser sowie die Gesundheit der Mitarbeitenden haben und müssen von qualifizierten Personen durchgeführt werden. Explosionen, Entzündungen und sonstige plötzliche gefährliche Ereignisse müssen verhindert werden.

Der Lieferant hat Maßnahmen zur Müllvermeidung und Müllreduktion zu ergreifen.

Umgang mit gefährlichen Abfällen

Gefährliche Abfälle müssen eindeutig gekennzeichnet und ordnungsgemäß entsorgt werden. Der Umgang muss mit ausreichender Schutzausrüstung durchgeführt werden. Die gefährlichen Abfälle werden von den nicht gefährlichen Abfällen getrennt gehalten.

Entsorgung und Verwertung

Eine Verwertung des Abfalls wird gegenüber einer Beseitigung, z.B. durch Deponierung, bevorzugt. Der Lieferant sortiert den Abfall zur Vorbereitung auf die bestmögliche Form der Verwertung.

Stoffliche Verwertung wird dabei der energetischen Verwertung vorgezogen. Bei stofflicher Verwertung wird Abfall als Wertstoff oder Rohstoffersatz zur Herstellung eines neuen Produkts genutzt, während bei der energetischen Verwertung Abfall in einer Verbrennungsanlage verbrannt und zur Energienutzung verwendet wird.

Chemikalien und weitere Gefahrstoffe

Gefahrstoffe sind Stoffe, Gemische und Erzeugnisse mit gefährlichen Eigenschaften, die akute gesundheitliche Schäden beim Menschen verursachen, entzündlich, explosionsgefährlich oder gefährlich für die Umwelt sind. Zu Gefahrstoffen zählen Chemikalien aber beispielsweise auch Uran, Asbest oder Schweißrauche.

Allgemeiner Umgang

Handhabung, Lagerung, Transport und Entsorgung von Gefahrstoffen dürfen keine schädlichen Auswirkungen auf Mensch, Tier, Pflanzen, Boden, Wasser, Atmosphäre sowie Kultur- und sonstige Sachgüter haben und müssen von qualifizierten Personen durchgeführt werden. Explosionen, Entzündungen und sonstige plötzliche und gefährliche Ereignisse müssen verhindert werden.

Der Lieferant muss eine Dokumentation über Menge und Art der im Betrieb vorhandenen und/oder verwendeten Chemikalien und Gefahrstoffen durchführen.

Lagerung

Gefährliche Stoffe müssen voneinander getrennt und geschlossen gelagert werden.

Der Boden in den Lagerbereichen ist so beschaffen, dass er die Gefahrstoffe nicht absorbiert und nicht mit ihnen reagiert. Der Lieferant verwendet ausreichend große Auffangwannen für flüssige Stoffe. Alle Lagertanks für flüssige Gefahrstoffe müssen zur Vorbeugung von Leckagen regelmäßig überwacht werden.

Beim Umgang mit Stoffen oder Prozessen, deren Gase toxisch sind, verwenden die Mitarbeitenden die erforderliche, vom Lieferanten zu stellende Schutzausrüstung.

Entsorgung

Die Entsorgung von Gefahrstoffen wird sachgemäß durchgeführt. Es wird darauf geachtet, dass Gefahrstoffe, die miteinander reagieren, nicht zusammen entsorgt werden.

Kennzeichnung

Chemie- und Gefahrstoffbehälter müssen mit sicherheitsrelevanten Informationen, die das Gefahrrisiko darstellen, gekennzeichnet sein. Die Kennzeichnung erfolgt gemäß dem Global harmonisierten System zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien (GHS) der Vereinten Nationen.

Natürliche Ressourcen und Rohstoffe

Natürliche Ressourcen sind in der Natur ohne menschliches Zutun vorhandene Rohstoffe, Umweltmedien, Energiequellen und der physische Raum.

Der Lieferant hat natürliche Ressourcen schonend zu nutzen und deren Einsatz und Verbrauch so gering wie möglich zu halten.

Dies kann entweder direkt am Ort des Entstehens oder durch Verfahren und Maßnahmen, wie die Änderung der Produktions- und Wartungsprozesse oder der Abläufe im Unternehmen, die Verwendung alternativer Materialien, Einsparungen, Recycling und Wiederverwendung von Materialien geschehen.

Verantwortungsvolle Rohstoffbeschaffung

Der Lieferant erarbeitet Maßnahmen zur Gewährleistung und Verbesserung der Transparenz und Rückverfolgbarkeit der im Produkt verarbeiteten Rohstoffe innerhalb der Lieferkette. Ziel ist insbesondere auch die Sicherstellung, dass die verwendeten Rohstoffe aus verantwortungsvollen Quellen kommen.

Besonderes Augenmerk ist dabei auf Erze, Konzentrate und Metalle zu legen, welche Tantal, Zinn, Wolfram, Kassiterit, Coltan und Gold beinhalten und aus Konfliktregionen und Hochrisikogebieten kommen. Dies sind insbesondere Abbaugebiete, die Schauplatz bewaffneter Konflikte sind, die sich in einer fragilen Nachkonfliktsituation befinden oder deren Staatsführung und -sicherheit schwach oder nicht vorhanden ist und in denen Völker- und Menschenrechte systematisch verletzt werden.

Der Bezug von Rohstoffen darf keine Menschenrechtsverletzung oder die Finanzierung bewaffneter Gruppen zur Folge haben. Um dies zu gewährleisten, wird der Lieferant bezüglich der Herkunft und der Überwachungskette dieser Mineralien die gebührende Sorgfalt gemäß des OECD-Leitfadens für die Erfüllung der Sorgfaltspflicht zur Förderung verantwortungsvoller Lieferketten für Minerale aus Konfliktund Risikogebieten anwenden und der Normfest GmbH diese Sorgfaltsmaßnahmen auf Verlangen offenlegen.

Wird die obige Aufzählung kritischer Produktinhaltsstoffe künftig erweitert, ist der Lieferant verpflichtet auch für die hinzukommenden Stoffe gebührende Sorgfaltsmaßnahmen umzusetzen.

Zum Schutz der Ökosysteme und der Biodiversität dürfen keine Rohstoffe aus Naturschutzgebieten gewonnen werden.

OECD-Leitfaden für die Erfüllung der Sorgfaltspflicht zur Förderung verantwortungsvoller Lieferketten für Minerale aus Konflikt- und Risikogebieten.

read.oecd.org/10.1787/3d21faa0-de?format=pdf

ETHIK

Korruptionsbekämpfung

Es wird keine Form von Korruption oder Bestechung geduldet. Der Lieferant hat darauf zu achten, dass keine persönlichen Abhängigkeiten von Kunden, Lieferanten oder sonstigen Geschäftspartnern durch Schmiergelder oder andere illegale Zahlungen entstehen.

Der Lieferant wird keine Geschenke, Einladungen oder sonstige Zuwendungen annehmen oder anbieten, von denen bei vernünftiger Betrachtungsweise angenommen werden muss, dass sie geschäftliche Entscheidungen in unlauterer Weise beeinflussen können.

Mitarbeitende, die gegen vorstehende Regelungen verstoßen, werden - ungeachtet strafrechtlicher Konsequenzen- durch den Lieferanten disziplinarisch zur Verantwortung gezogen.

Fairer Wettbewerb

Der Lieferant setzt sich für fairen, leistungsorientierten Wettbewerb ein und beteiligt sich nicht an wettbewerbswidrigen Absprachen mit anderen Marktteilnehmern. Dies bedeutet insbesondere, dass er sich nicht an Kartellen oder anderen wettbewerbsbeschränken- den bzw. unlauteren Praktiken beteiligt.

Keine Geldwäsche und Finanzierung illegaler Quellen

Der Lieferant hat seine Finanzmittel ausschließlich aus legitimen Quellen zu beziehen. Dies verbietet die direkte oder indirekte Unterstützung von Terrorismus oder organisierter Kriminalität wie beispielsweise Menschenhandel, Drogenhandel, Bestechung, Waffenhandel, etc.

Befolgung von Exportkontroll- und Zollgrenzen

Ausfuhrverbote, Sanktionen und Embargos im internationalen Handel müssen durch den Lieferanten eingehalten werden.

Datenschutz und Datensicherheit

Der Lieferant muss die personenbezogenen Daten aller Kunden, Lieferanten, sonstiger Geschäftspartner sowie der Mitarbeitenden schützen unter Beachtung der nationalen als auch der internationalen Datenschutzregelungen. Die personenbezogenen Daten werden vor dem Zugriff und dem unrechtmäßigen Gebrauch durch Unbefugte geschützt und dürfen nicht zum Nachteil der jeweiligen Interessengruppenverwendet werden.

Der Lieferant verpflichtet sich, Unternehmensdaten, Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse sowie sonstige vertrauliche Informationen streng geheim zu halten und ausschließlich für Zwecke der Zusammenarbeit des Lieferanten mit der Normfest GmbH zu verwenden. Sie müssen vor dem unberechtigten Zugriff und dem Einblick nicht beteiligter Kollegen oder sonstiger Dritter sowie vor Löschung und unberechtigter Änderung geschützt werden

KOMMUNIKATION UND KONSEQUENZEN

Der Lieferant kommuniziert die Anforderungen des Normfest GmbH Supplier Code of Conduct und dessen Umsetzung an die relevanten Interessengruppen, mindestens aber an seine Mitmitarbeitenden und Vorlieferanten und stellt die Einhaltung der Anforderungen durch geeignete Maßnahmen sicher.

Beschwerdeverfahren

Der Lieferant muss den Mitarbeitenden den Zugang zu internen und/oder externen Beschwerdeverfahren gewähren und bekannt machen. Dabei muss die Meldung über Wirtschaftskriminalität, Diskriminierung, Belästigung, etc. für alle potenziell Betroffenen auf anonyme Art und Weise möglich sein. Sprachliche und technische Barrieren müssen vermieden werden.

Alle Mitarbeitenden des Lieferanten sind dazu eingeladen, die anonyme Reporting Hotline der Normfest GmbH- SpeakUp – zur Meldung von Verstößen zu nutzen:

www.bkms-system.net/wuerth

Dokumente und Kontrolle der Einhaltung

Alle Nachweisdokumente und Unterlagen werden pflichtgemäß erstellt, gegen unberechtigten Zugriff, Änderung und Vernichtung geschützt und gesichert aufbewahrt. Die Dokumente, Aufzeichnungen, Genehmigungen, Reporte, etc. sind korrekt, vertrauenswürdig und transparent. Sie sind Der Normfest GmbH auf Anfrage vorzulegen. Der Lieferant unterrichtet der Normfest GmbH unaufgefordert über Sachverhalte, die mit den Forderungen des Normfest GmbH Supplier Code of Conduct nicht vereinbar sind.

Die Normfest GmbH behält sich vor, unangemeldete Audits zur Prüfung der Einhaltung des Supplier Code of Conduct durchzuführen. Zu diesem Zweck ist dem Auditor Zutritt und Zugang zu den relevanten Bereichen und den benötigten Unterlagen zu gewähren.

Konsequenzen

Der Normfest GmbH Supplier Code of Conduct ist fester Bestandteil des Vertrags zwischen Normfest GmbH und dem Lieferanten und muss vollständig eingehalten werden. Bei Verdacht des Verstoßes gegen den Normfest GmbH Supplier Code of Conduct unterstützt der Lieferant die Normfest GmbH bei der Aufklärung des Sachverhalts.

Im Falle des Verstoßes wird die Normfest GmbH in Abhängigkeit von der Schwere des Verstoßes reagieren. Eine präferierte Folge ist die unverzügliche Beseitigung der Mängel durch den Lieferanten, die Normfest GmbH ist jedoch auch berechtigt, Schadenersatz geltend zu machen und den Vertrag mit dem Lieferanten außerordentlich fristlos zu kündigen.

#unsereVerantwortung

Unsere Verantwortung – das bedeutet, dass wir alle, als Unternehmen, als Individuen und als Mitarbeitende dazu aufgefordert sind, verantwortungsvoll zu handeln, wenn es um Nachhaltigkeit, Umweltschutz und die Zukunft geht. Wir danken allen Lieferanten, die sich gemeinsam mit uns für ein verantwortungsvolles und ethisches Verhalten in der Wirtschaft einsetzen.