Gehen Sie auf Nummer sicher...
...in Kooperation mit dem TÜV Rheinland
Sie und Ihre Mitarbeiter hantieren täglich mit Gefahrstoffen? Unsachgemäßer Umgang kann Ordnungswidrigkeiten, Strafverfahren und Gesundheitsschäden nach sich ziehen.
§ 6 der Gefährdungsbeurteilung
...sind Arbeitgeber in der Pflicht, ein Verzeichnis der im Betrieb verwendeten Gefahrstoffe zu führen. Darin muss auf die entsprechenden Sicherheutsdatenblätter verwiesen werden. Außerdem müssen immer alle Betriebsanweisungen aktuell und für jeden einsichtig sein.
Wir managen das für Sie!
Was die Gefahrstoff-Datenbank alles bietet, dass erfahren Sie hier:
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