Gefahr erkannt, Gefahr gebannt...

...in Kooperation mit dem TÜV Rheinland

Als Arbeitgeber sind Sie in der Pflicht...

...die Gefahrenquellen zu definieren und Ihren Mitarbeitern zu zeigen. Jeder Arbeitgeber ist verpflichtet, eine Gefährdungsbeurteilung - kurz GBU genannt - in seinem Betrieb durchzuführen und allen Mitarbeitern bekannt zu geben. Alle möglichen Gefahren sind so definiert und bieten Ihren Mitarbeitern durch entsprechende Schutznaßnahmen Sicherheit.

Wir übernehmen das für Sie: mit einem GBU-Check

Wenn Sie sich bei der Gefährdungsbeurteilung in Ihrem Betrieb an manchen Stellen nicht sicher sind, wir bieten Ihnen einen Check zur Erstellung Ihrer individuellen Gefährdungsbeurteilung durch den TÜV an.

Der GBU-Check beinhaltet:

•  Erfassung der Betriebsstruktur
•  Erfassung aller Arbeitsplätze
•  Übersicht der Gefährdungen im Betrieb
•  Analyse der Ergebnisse
•  Gegenüberstellung des IST- und SOLL-Zustands
   nach den Forderungen des Arbeitsschutzgesetzes

€ 179,- einmalig