Laut §14 der Gefahrstoffverordnung

...sind Sie als Arbeitgeber verpflichtet, Ihre Beschäftigten anhand von Betriebsanweisungen über auftretende Gefährdungen und entsprechende Schutzmaßnahmen mündlich zu unterweisen. Die Unterweisung muss vor Aufnahme der Beschäftigung und danach mindestens jährlich durchgeführt werden. Sie muss in für die Beschäftigten verständlicher Form und Sprache erfolgen. Inhalt und Zeitpunkt der Unterweisung sich schriftlich festzuhalten und vom Unterwiesenen durch Unterschrift zu bestätigen.

Betriebliche Unterweisung

Mitarbeiter zur Sicherheit schulen

  • Erstunterweisung bei Neueinstellung
  • Erste Hilfe - richtiges Verhalten im Notfall
  • Tätigkeiten mit Gefahrstoffen (Ätzende reizende Stoffe & brennbare Flüssigkeiten)

Pro Schulung nur

390,00 €


Als Arbeitgeber sind Sie in der Pflicht!

Unterweisungen sind wichtige Bestandteile im Arbeitsschutz der heutigen Zeit. In persönlichen Gesprächen zwischen Vorgesetzten, Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen werden Inhalte und wichtige zu beachtende Vorschriften erläutert und diskutiert. Die Unterweisungen schützen Sie und Ihre Mitarbeiter vor Gefahren im Betrieb. Sie sind individuell an die Bedingungen in Ihrem Betrieb angepasst. Als Beleg erhalten Sie im Anschluss einen Unterweisungsnachweis auf dem Ihre unterwiesenen Mitarbeiter unterschreiben. 

 

Das sagen unsere Kunden...

An dieser Stelle lassen wir gerne einmal Nutzer zu Wort kommen, die schon IhreMenge Erfahrungen mit unserer Normfest Gefahrstoff-Datenbank Premium gemacht haben.

  • alt

    Die Gefahrstoff-Unterweisung durch den TÜV Rheinland war sehr lehrreich und informativ.

    Udo Haedrich, VW-Autohaus Julius Franken, Teiledienstleiter

  • Was ist eine Gefahrstoffunterweisung?

    Die Gefahrstoffunterweisung muss vor Aufnahme der Beschäftigung arbeitsplatzbezogen durchgeführt werden. Sie muss in für die Beschäftigten verständlicher Form und Sprache erfolgen. Inhalt und Zeitpunkt der Unterweisung sind schriftlich festzuhalten und von den Unterwiesenen durch Unterschrift zu bestätigen.

  • Brauche ich eine Gefahrstoffunterweisung?

    Ja, auf jeden Fall! Laut Arbeitsschutzverordnung ist jeder Arbeitgeber dazu verpflichtet, seine Mitarbeiter mündlich zu unterweisen. Dies muss in einer verständlichen Form und Sprache erfolgen und muss von jedem Mitarbeiter per Unterschrift bestätigt werden.

  • Wann und wie oft muss ich meine Mitarbeiter unterweisen?

    Die Gefahrstoff-Unterweisung muss einmal im Jahr und jeweils vor Aufnahme einer neuen Beschäftigung erfolgen. Dabei müssen Sie als Arbeitgeber sicherstellen, dass Ihre Mitarbeiter anhand aktueller Betriebsanweisungen unterwiesen werden.

  • Was passiert wenn ich meine Mitarbeiter nicht unterweise?

    Wenn man bei einem Unfall im Betrieb keine Gefahrstoff-Unterweisung vorweisen kann, dann liegt eine Straftat vor, für die immer der Geschäftsführer haften muss. Diese Straftat führt empfindsame Strafen nach sich. Um dies zu vermeiden, gehen Sie auf Nummer Sicher.

  • Brauche ich für die Unterweisung die Gefahrstoffdatenbank?

    Notwendig ist dies nicht es erspart ihnen jedoch einen enormen Zeitaufwand. Sie können sicher sein das alle Daten (Betriebsanweisungen, Sicherheitsdatenblätter….) aktuell sind. Sie können also quasi sofort mit der Unterweisung beginnen oder einen externen Sachverständigen ihre Prüfung durchführen lassen.  Hier würde dies der TÜV Rheinland übernehmen ohne das sie Arbeit haben.

"Kommen Sie als Arbeitgeber Ihrer gesetzlichen Pflicht nach? Haben Sie die Sicherheit Ihrer Mitarbeiter im Griff? In Kooperation mit dem TÜV Rheinland schulen wir Ihre komplette Belegschaft ordnungsgemäß."