Als Arbeitgeber sind Sie in der Pflicht

...die Gefahrenquellen zu definieren und Ihren Mitarbeitern zu zeigen. Jeder Arbeitgeber ist verpflichtet, eine Gefährdungsbeurteilung - kurz GBU genannt - in seinem Betrieb durchzuführen und allen Mitarbeitern bekannt zu geben. Alle möglichen Gefahren sind so definiert und bieten Ihren Mitarbeitern durch entsprechende Schutznaßnahmen Sicherheit.

Gefährdungsbeurteilungs-Check

Unterstützung bei Sicherheitsmaßnahmen

  • Erkennen der Gefahrenquellen
  • Planung des SOLL-Zustandes
  • gemäß Arbeitsschutzgesetz

Einmalig nur

179,00 €


Schützen Sie Ihre Mitarbeiter

Gehen Sie bei der Beurteilung sämtlicher Gefährdungen in Ihrem Unternehmen auf Nummer Sicher und lassen sich von uns unterstützen: mit unserem Gefährdungsbeurteilungs-Check, kurz GBU-Check.

Haben Sie bereits eine GBU, überprüfen wir diese in Kooperation mit dem TÜV-Rheinland hinsichtlich der aktuellen Gesetzeslage. Haben Sie noch keine GBU, analysieren wir Ihren Betrieb und erstellen einen detaillierten Bericht über alle Gefährdungen.

  • Wir checken für Sie vor Ort

    Um Ihnen einen exakten Bericht über den IST- und SOLL-Zustand aller Gefährungsen in Ihrem Betrieb erstellen zu können, kommen wir zu Ihnen und erfassen vor Ort Ihrer Betriebsstruktur und Arbeitsplätze.

  • Alle Gefährdungen auf einen Blick

    Anhand Ihrer Betriebsstruktur und der vorhandenen Arbeitsplätze ermitteln wir anhand des Arbeitsschutzgesetzes alle Gefährdungen. Anschließend erhalten Sie einen detaillierten Bericht mit allen Forderungen.

    Bitte beachten Sie: Diese Dokumentation ersetzt keine Gefährdungsbeurteilung. Sie ermöglicht Ihnen, Ihren individuellen Bedarf zu ermitteln. Im nächsten Schritt kann eine GBU beauftragt werden.

  • Analyse der Ergebnisse

    Gegenüberstellung des IST- und SOLL-Zustands nach den Forderungen des Arbeitsschutzgesetzes

  • Was ist eine Gefährdungsbeurteilung?

    Die Gefährdungsbeurteilung dient als Bestandteil der Beurteilung der Arbeitsbedingungen nach § 5 des Arbeitsschutzgesetzes. Der Arbeitgeber hat festzustellen, ob die Beschäftigten Tätigkeiten mit Gefahrstoffen ausüben oder ob bei Tätigkeiten Gefahrstoffe entstehen oder freigesetzt werden können.

  • Wann muß eine Gefährdungsbeurteilung erfolgen?

    Der Arbeitgeber darf eine Tätigkeit mit Gefahrstoffen erst aufnehmen lassen, nachdem eine Gefährdungsbeurteilung nach § 6 durchgeführt und die erforderlichen Schutzmaßnahmen nach Abschnitt 4 ergriffen worden sind.

  • Wozu dient die Gefährdungsbeurteilung?

    Die Gefährdungsbeurteilung dient der Gesundheit der Mitarbeiter. Der Arbeitgeber hat sicherzustellen, das alle Maßnahmen nach dem Arbeistschutzgesetz und zusätzlich die nach der Verordnung erforderlichen Maßnahmen ergriffen wurden.

  • Was passiert ohne Gefährdungsbeurteilung?

    Der Geschäftsführer handelt ordnungswidrig wenn er ohne eine Gefährdungsbeurteilung eine Tätigkeit aufnimmt oder die Funktion und die Wirksamkeit der technischen Schutzmaßnahmen nicht oder nicht rechtzeitig überprüft. Im Falle eines Unfalls kann dies bis in den Straftatbestand reichen.

"Kennen Sie alle Gefahrenquellen, die in Ihrem Betrieb lauern? Buchen Sie unseren GBU-Check und wir unterstützen Sie bei der Beurteilung aller Gefahren - in Kooperation mit dem TÜV-Rheinland."